Kritik an Landesplänen für Windenergie in Wäldern
Umweltverbände und Unternehmen fordern Korrekturen bei den von der schwarz-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geplanten erweiterten Flächennutzungen für den Ausbau der Windenergie.
Das Landeskabinett hatte im Dezember beschlossen, Windenergie in NRW grundsätzlich auch in Nadelwäldern, ohne pauschale Abstände sowie auf Abstandsflächen großer Industriegebiete und nicht fachrechtlich geschützten Flächenanteilen von Naturschutzbereichen zu ermöglichen.
Der Naturschutzbund Nabu kritisierte in einer Expertenanhörung im Landtag die von Schwarz-Grün vorgelegte neue Fassung des Landesentwicklungsplans (LEP) am Mittwoch als inakzeptabel. Angesichts der vielfältigen Belastungen durch Hitze- und Trockenperioden, Stürme oder intensive Bewirtschaftung sei der Ausbauschwerpunkt der Windenergie im Wald ein Schritt in die falsche Richtung, hieß es in der Nabu-Stellungnahme. Eine weitreichende Öffnung für Windenergie sei «eine Hypothek für die notwendige, ökologische Waldwende», sagte die Nabu-Landesvorsitzende Heide Naderer. Die LEP-Änderung sei zwar ein weiterer Baustein für die notwendige Energiewende, gehe jedoch in vielen Teilen auf Kosten des Natur- und Artenschutzes.
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) forderte klarere Regelungen für den Natur- und Artenschutz. Um den Klima- und Biodiversitätsschutz gleichrangig zu berücksichtigen, müsse Windenergie in Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies sei problemlos möglich, da auch ohne diese Flächen das Windenergieflächenpotenzial in NRW bei 3,1 Prozent und damit weit über dem vom Land NRW nach den Bundesvorgaben zu erbringenden Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent liege. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln kritisierte, dass der potenzielle Flächenbedarf für Trafos und Umspannwerke in den Flächenplanungen nicht berücksichtigt werde. Ohne eine entsprechende Steuerung bestehe die Gefahr, dass diese in Gewerbe- oder Industriegebieten angesiedelt würden. In die Flächennutzung müsse auch die notwendige Infrastruktur wie beispielsweise Zuwege und Kabeltrassen eingeplant werden.
Auch der Unternehmerverband NRW forderte, bei der künftigen Flächenentwicklung die Belange der Wirtschaft und Industrie angemessen zu berücksichtigen. Denn die klimaneutrale Transformation löse einen zusätzlichen Bedarf an Flächen insbesondere im verarbeitenden Gewerbe aus, da entsprechende Anlagen erweitert oder neu gebaut werden müssten.
Der LEP mit Flächenvorgaben für den Windkraftausbau für sechs Regionen soll noch im Frühjahr 2024 in Kraft treten. Nach den gesetzlichen Beteiligungs- und Feststellungsverfahren sollen die Flächen dann im Winter bereitstehen. Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche (61.400 Hektar) für Windenergie ausweisen. Das Land werde dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen, hatte Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) mitgeteilt.